Großherzog Henri von Luxemburg weigert sich, das vom Parlament beschlossene Euthanasiegesetz, genannt „Gesetz für ein würdiges Sterben“, zu unterzeichnen.
Das Parlament hatte vor einiger Zeit beschlossen, ein Gesetz für das Recht auf ein würdiges Sterben einzuführen. Jedes Gesetz bedarf aber der Unterschrift des Staatsoberhauptes, des Großherzogs. Diese hat er nun verweigert und zieht damit die Wut des Ministerpräsidenten Jean Claude Juncker auf sich, der jetzt beschlossen hat, die Verfassung derart zu ändern, daß vom Parlament beschlossene Gesetze nicht mehr von der Zustimmung des Staatsoberhauptes abhängen.
Diese Vorgehensweise liegt ganz und gar auf der Linie der lebensverachtenden Politik, die in der Europäischen Union immer mehr um sich greift. Und wenn eine verfassungsrechtliche Instanz dieser Politik im Wege steht, wird sie einfach aus dem Wege geräumt. Diesmal ist es der Großherzog von Luxemburg, Staatsoberhaupt unseres kleinen Nachbarlandes.
Doch der Großherzog konnte nicht anders entscheiden und dafür gebührt ihm Respekt.
Papst Benedikt XVI. hat einmal bemerkt, daß die Mehrheit nicht unbedingt auch die richtigen Entscheidungen fällt. Das ist im Fall von Luxemburg eindeutig der Fall. Der Großherzog stellt sich auf die Seite des von Gott geschenkten Lebens, das keiner außer Gott den Menschen nehmen kann. Er stellt sich damit auf die Seite der nicht verhandelbaren christlichen Prinzipien, zu denen neben der Ehe zwischen Mann und Frau und der Familie, die daraus entspringt, eben auch das Leben gehört, das beginnt mit der Befruchtung und endet mit dem natürlichen Tod.
Bitte unterstützen Sie den Großherzog in dieser schwierigen Zeit. Schreiben Sie ihm zum Beispiel eine Email ( service.presse@gdl.etat.lu )
Oder ermutigen Sie ihn mit einem Brief an diese Adresse:
SKH
Großherzog von Luxemburg
B.P. 331
L-2013 Luxembourg
Mittwoch, 3. Dezember 2008
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